SONDERANGEBOT – BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN – BILANZ, GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG, FINANZBERICHT.

Pflichten des Übersetzers und Dolmetschers

BEI SCHRIFTLICHEN ÜBERSETZUNGEN

Vor Abgabe der fertigen Übersetzung ist der Übersetzer verpflichtet, den gesamten Text durchzulesen, zu korrigieren und die Übereinstimmung mit dem Originalformat zu prüfen. Bei Zweifeln jeglicher Art ist der Übersetzer verpflichtet, rechtzeitig den zuständigen Projektkoordinator zu kontaktieren.

Bei schriftlichen Übersetzungen übermittelt der Übersetzer an Eurologos-Gliwice:

  • Beglaubigte Übersetzungen: die ausgedruckte und beglaubigte Übersetzung gemäß den Richtlinien des Kodex für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher des polnischen Übersetzerverbands TEPIS;
  • Unbeglaubigte Übersetzungen: die Übersetzungen können per E-Mail an Eurologos-Gliwice gesendet werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Die Abrechnung der Übersetzungen erfolgt nach Abrechnungseinheiten im Zieltext, berechnet nach der Wortzählung in MS Word (es sei denn, bei Auftragserteilung wurde etwas anderes vereinbart).

BEIM DOLMETSCHEN

Der Dolmetscher, der einen Dolmetschauftrag übernimmt, ist verpflichtet:

  • sich inhaltlich auf den Auftrag vorzubereiten, d.h. die eventuellen Referenzmaterialien von Eurologos-Gliwice durchzuarbeiten, sämtliche zugänglichen Informationsquellen bezüglich Wortschatz und Terminologie zum Dolmetsch-Thema zu nutzen,
  • mindestens 15 Minuten vor Beginn des Dolmetschens vor Ort einzutreffen,
  • angemessen gekleidet zu sein, und sich den Richtlinien für das gute Benehmen und das berufliche Verhalten sowie, falls erforderlich, dem diplomatischen Protokoll entsprechend zu verhalten,
  • mit den anderen Dolmetschern und dem technischen Personal eng zusammen zu arbeiten, wobei auf das gute Image des Übersetzungsbüros Eurologos-Gliwice zu achten ist.



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