BEI SCHRIFTLICHEN ÜBERSETZUNGEN
Vor Abgabe der fertigen Übersetzung ist der
Übersetzer verpflichtet, den gesamten Text durchzulesen, zu
korrigieren und die Übereinstimmung mit dem Originalformat zu prüfen. Bei Zweifeln
jeglicher Art ist der Übersetzer verpflichtet, rechtzeitig den
zuständigen
Projektkoordinator zu kontaktieren.
Bei schriftlichen Übersetzungen übermittelt der
Übersetzer an Eurologos-Gliwice:
- Beglaubigte Übersetzungen: die ausgedruckte und
beglaubigte Übersetzung gemäß den Richtlinien des Kodex für
beeidigte Übersetzer und Dolmetscher des polnischen Übersetzerverbands
TEPIS;
- Unbeglaubigte Übersetzungen: die Übersetzungen können per E-Mail an Eurologos-Gliwice gesendet werden,
es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Die Abrechnung der Übersetzungen erfolgt nach
Abrechnungseinheiten im Zieltext, berechnet nach der Wortzählung in
MS Word (es
sei denn, bei Auftragserteilung wurde etwas anderes vereinbart).
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BEIM DOLMETSCHEN
Der Dolmetscher, der einen Dolmetschauftrag
übernimmt, ist verpflichtet:
- sich inhaltlich auf den Auftrag vorzubereiten, d.h.
die eventuellen Referenzmaterialien von Eurologos-Gliwice
durchzuarbeiten, sämtliche
zugänglichen Informationsquellen bezüglich Wortschatz und Terminologie
zum
Dolmetsch-Thema zu nutzen,
- mindestens 15 Minuten vor Beginn des Dolmetschens
vor Ort einzutreffen,
- angemessen gekleidet zu sein, und sich den
Richtlinien für das gute Benehmen und das berufliche Verhalten sowie,
falls
erforderlich, dem diplomatischen Protokoll entsprechend zu verhalten,
- mit den anderen Dolmetschern und dem technischen
Personal eng zusammen zu arbeiten, wobei auf das gute Image des
Übersetzungsbüros Eurologos-Gliwice zu achten ist.
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