SONDERANGEBOT – BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN – BILANZ, GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG, FINANZBERICHT.

FAQ

1. Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer unbeglaubigten Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern angefertigt, die den Status von Gerichtssachverständigen haben, auf Grundlage der vom polnischen Justizministerium verliehenen Berechtigung. Eine beglaubigte Übersetzung stellt eigentlich eine Beschreibung des Dokuments dar, denn sie enthält Informationen zu den auf dem zu übersetzenden Dokument befindlichen Unterschriften, Stempeln, Anmerkungen sowie auch dem Zustand des Originals. Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Übereinstimmung der von ihm vorgenommenen Übersetzung mit dem ihm vorgelegten Dokument.

Eine unbeglaubigte Übersetzung ist eine schriftliche Übersetzung von Schreiben oder Dokumentationen, die keiner Beglaubigung bedürfen.

2. Was ist der Unterschied zwischen konsekutivem und simultanem Dolmetschen?


Der Unterschied zwischen dem konsekutiven und dem simultanen Dolmetschen besteht in der Weise, in der eine mündliche Aussage gesprachmittelt wird. Beim konsekutiven Dolmetschen (vom frz. consécutif = nach etwas erfolgend) unterbricht der Sprecher seine Rede nach einigen Sätzen und macht eine Pause. In dieser übersetzt der Dolmetscher das Gesagte in eine andere Sprache.

Beim simultanen Dolmetschen (vom lat. simultaneus = gleichzeitig) übersetzt der Dolmetscher das Gesagte unmittelbar, ohne dass der Sprecher eine Pause vorsehen muss, in eine andere Sprache. Meist arbeitet der Dolmetscher in einer schallsicheren Kabine, die Zuhörer empfangen die Übersetzung über Funk und drahtlose Kopfhörer mit nur wenig Zeitverzögerung zur Ausgangssprache. In der Kabine sind immer zwei Dolmetscher anwesend, manchmal auch drei, die sich z.B. alle halbe Stunde abwechseln.

3. Wie werden Übersetzungen berechnet?

Schriftliche Übersetzungen werden nach Seiten berechnet. Eine Abrechnungsseite entspricht nicht einer gedruckten oder geschriebenen Seite. Wichtig ist die Textmenge, die nach Zeichen berechnet wird.

Abgerechnet wird nach der Textmenge in der Zielsprache, das heißt nach dem Umfang der ausgeführten Übersetzung. Jede angefangene Seite wird als ganze Seite gerechnet.

4. Wie lange dauert die Übersetzung und was wird sie kosten?

Die Zeit für die Anfertigung der Übersetzung hängt vor allem von der Textmenge ab. Wir bieten drei Auftragsarten an – Standard, Express und Super-Express. Bei der Umsetzung des Auftrags spielen auch andere Faktoren eine wichtige Rolle, wie die Art des Dokuments, seine Spezifik, die Sprache, in die es übersetzt werden soll. Kleinere Dokumente werden als Standardauftrag binnen zwei Arbeitstagen ab Auftragsvergabe übersetzt, als Expressauftrag zum nächsten Arbeitstag, beim Super-Express-Auftrag noch am gleichen Arbeitstag. Bei größeren Aufträgen wird die Auftragsdauer jeweils abgestimmt.

Die Kosten für eine Übersetzung hängen von der Zielsprache sowie vom Schwierigkeitsgrad des Textes ab. Fachtexte, wie z.B. medizinische Texte, sind in der Regel teurer als allgemeinsprachliche Texte.

Nehmen Sie unseren kostenlosen Kostenvoranschlag in Anspruch. Sie können jedes Dokument an unsere E-Mail-Adresse info@eurologos-gliwice.com schicken, wir machen Ihnen ein konkretes Angebot.

5. Wird das Originalformat des Textes bei der Übersetzung beibehalten?

Bei unbeglaubigten Übersetzungen, die in elektronischer Form übermittelt werden, entspricht das Format der Übersetzung dem Original. Wenn der Ausgangstext in anderer Form übermittelt wird, kann durch die Edition des Dokuments das Format leicht vom Original abweichen.

Auf Grund der Besonderheiten der beglaubigten Übersetzungen, die sowohl Übersetzung als auch Beschreibung des Dokuments sind (der Übersetzer beschreibt das Aussehen des Dokuments, die Stempel und Unterschriften), entspricht die Formatierung den Vorgaben des polnischen Kodex für Beeidigte Übersetzer.

6. Wie kann ich die Dokumente zur Übersetzung übermitteln?

Die Dokumente können Sie per E-Mail an info@eurologos-gliwice.com, per Fax an +48 32 301 83 06, per Post schicken oder persönlich im Büro vorbeibringen. Bei beglaubigten Übersetzungen sollten Sie daran denken, die beste Qualität der Vorlage zu gewährleisten (lesbare Unterschriften und Stempel auf dem Scan des Dokuments).

7. Was sind die Vorteile einer festen Kooperation?

Unseren festen Kunden bieten wir folgende Vorteile an:

  • Rabatt bei jedem Auftrag
  • Betreuung durch einen Projektkoordinator bei allen Aufträgen
  • spätere Zahlungstermine für die Rechnungen
  • monatliche Abrechnung
  • Archivierung der Aufträge
  • Erstellung von Glossaren bei Aufträgen, die mit Hilfe von CAT-Tools ausgeführt werden

Wenn Sie daran interessiert sind, einen langfristigen Kooperationsvertrag abzuschließen, kontaktieren Sie bitte unsere Marketingspezialistin, Katarzyna Śnitek, E-Mail: k.snitek@eurologos-gliwice.com

8. Wie achtet das Büro auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der übermittelten Dokumente?

Jeder Übersetzer, der mit dem Büro zusammenarbeitet, ist verpflichtet, die von ihm unterschriebene Vertraulichkeitserklärung einzuhalten. Die Angaben zu unseren Kunden, die von ihnen übermittelten Informationen und Dokumente werden in unserem System archiviert. Einen passwortgeschützten Zugang zu den Dokumenten der jeweiligen Aufträge haben nur die Personen, die für ihre Ausführung zuständig sind. Unser Computernetz verfügt über alle notwendigen Sicherungen.

9. Was sind sog. CAT-Programme?

CAT-Programme (computer aided translations) sind Werkzeuge, die den Übersetzungsprozess unterstützen. Es sind keine Maschinen- oder Computer-Übersetzungen, sondern spezielle Programme, die es ermöglichen, Übersetzungsspeicher und Terminologie-Datenbanken zu schaffen und die terminologische Einheitlichkeit beizubehalten. Übersetzungen mit CAT-Tools lohnen sich besonders bei technischen Übersetzungen oder bei der Übersetzung von Internetseiten.

10. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt drei Möglichkeiten, für Übersetzungen zu bezahlen:

1. per Banküberweisung:

Rechnungsanschrift:
Niuans s.c. A. Dziura, M. Malcharczik-Dziura

ul. Młyńska 1/1, PL44100 Gliwice

Bankverbindung für Überweisungen in jeweils
PLN: PL68 1740 0006 0000 3000 0024 7025
EUR: PL19 1740 0006 0000 3000 0024 7034
SWIFT: GENOPLPW

2. Online über den sicheren Kanal für Online-Überweisungen im System ssl.dotpay.pl.

3. Persönlich bei uns im Büro: Gliwice, ul. Młyńska 1/1.

Stopka